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Follow-up: EBA-Leitlinien zur Umsetzung von EU- und nationalen Sanktionsmaßnahmen

#rethinkcompliance Blog | Beitrag vom 05.08.2025

Vor wenigen Tagen haben wir Sie in unserem #rethinkcompliance Blog über die Inhalte und Umsetzungserfordernisse bezüglich der EBA/GL/2024/14 und EBA/GL/2024/15 informiert (https://www.msg-compliance.de/de/blog/eba-leitlinien-umsetzung-sanktionsmassnahmen).

In der fachlichen Weiterverfolgung lässt sich auf der Homepage der European Banking Authority (EBA) erkennen, dass die BaFin sich bezüglich beider Leitlinien für „Does not comply/does not intend to comply“ entschieden hat. Damit gehört Deutschland zu den wenigen europäischen Ländern, die sich gegen die vollständige Umsetzung der Leitlinien entschieden haben.

Positiv scheint, dass die BaFin unter anderem den „unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand“, den die EBA/GL/20254/15 hinsichtlich der Überprüfung inländischer Überweisungen – ohne Mehrwert – verursachen würde, als Begründung anführt.

Die BaFin verweist in ihren Begründungen insbesondere auf

  • bereits bestehende gesetzliche Regelungen im KWG (insbesondere § 25a) und AWG
  • die Zuständigkeit der Deutschen Bundesbank im Hinblick auf die Überwachung der Einhaltung restriktiver Maßnahmen
  • sowie die enge Zusammenarbeit zwischen der deutschen Bundesbank und der BaFin.

Nähere Details hierzu finden Sie hier: Leitlinien für interne Politiken, Verfahren und Kontrollen zur Gewährleistung der Durchführung restriktiver Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten | Europäische Bankenaufsichtsbehörde

Inwieweit die derzeit bestehenden Regelungen aus AWG, KWG, den Bundesbank-Leitlinien zur Einhaltung von Finanzsanktionen sowie den BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweisen (AuA AT und BT) den Anforderungen der EBA-Leitlinien gerecht werden, dürfte kritisch zu hinterfragen sein.

Deutsche Finanzinstitute, die global und somit gegebenenfalls auch in anderen europäischen Ländern agieren, müssen sich zwingend mit den EBA-Leitlinien zur Umsetzung von EU- und nationalen Sanktionsmaßnahmen beschäftigen.

Mit Blick auf die Regelungen aus der EU-Geldwäscheverordnung scheint es auch für national tätige Finanzinstitute zielführend, sich mit den Inhalten beider Leitlinien rechtzeitig auseinander zu setzen, um mögliche Compliance-Lücken zu identifizieren und diese schließen zu können.

Autorin

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Iris Jacob

Lead Business Consultant

Langjährige Fachexpertise in Anti-Financial Crime und regulatorischer Compliance | 39 Jahre Erfahrung in Banken, Sparkassen und spezialisierten Finanzinstituten | Führung von AML-Teams, Implementierung und Weiterentwicklung von Compliance-Programmen sowie Aufbau wirksamer Kontrollsysteme in national und internationalen Instituten