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Symbolic image for the Trend Radar: Digital targeting interface with futuristic HUD elements in a tunnel – representing structured trend monitoring, strategic alignment, and forward-looking compliance control.

AFC Trend-Radar
Zukunftssichere Compliance

Erkennen Sie frühzeitig Trends in der Anti-Financial Crime Compliance und steuern Sie vorausschauend

Navigieren Sie sicher durch den Wandel

Technologien, regulatorische Anforderungen und neue Bedrohungen verändern die Compliance-Landschaft kontinuierlich. Unser AFC Trend-Radar ermöglicht eine methodische Bewertung dieser Entwicklungen, indem er Impact und Potenziale systematisch analysiert. So erhalten Unternehmen eine fundierte Orientierungshilfe für ihre strategische Ausrichtung und Technologieauswahl.

Im Fokus stehen Mega-, Makro- und Mikrotrends, die den Finanzsektor prägen. Während Megatrends langfristig stabil bleiben und tiefgreifende Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft haben, umfassen Makrotrends größere Bewegungen innerhalb der Finanzbranche. Mikrotrends hingegen sind oft kurzfristig, hochdynamisch und können Geschäftsmodelle fundamental verändern. Unser Trend-Radar hilft Ihnen, diese Entwicklungen zu verstehen und gezielt darauf zu reagieren.

Ihr Ansprechpartner

Dirk Findeisen Portrait

Dirk Findeisen

Managing Partner

Wichtigste Funktionen

Systematische Analyse relevanter Entwicklungen mit Fokus auf regulatorische, technologische und marktbezogene Veränderungen

Methodische Bewertung des Innovationspotenzials und der geschäftlichen Auswirkungen neuer Technologien

Ableitung konkreter Maßnahmen für Ihr Compliance-System mit klaren Handlungsempfehlungen: Beobachten (Observe), Planen (Plan), Handeln (Act)

Jährlicher Trend-Report (1x pro Jahr), Detailbetrachtungen im Rahmen von Experten-Meetings und ein individueller Roadmap-Workshop zur gezielten Strategieentwicklung bzw. -fortschreibung

Ihre Vorteile

Identifizieren Sie frühzeitig Auswirkungen regulatorischer Veränderungen und technologischer Innovationen im AFC-Umfeld.

Verstehen Sie, welche Trends langfristig bestehen und welche schnell an Bedeutung gewinnen oder verlieren.

Nutzen Sie datenbasierte Insights für eine zukunftssichere Compliance-Roadmap.

Erhalten Sie regelmäßige Updates und individuelle Beratung durch unsere AFC-Experten.

Visual representation of the AFC Trend Radar showing emerging regulatory, technological and industry trends in anti-financial crime compliance, grouped by domains such as Politics & Economy, Regulation, Technology, and Workflows

Machen Sie Ihr Compliance-System zukunftssicher

mit dem AFC Trend-Radar von msg Rethink Compliance

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#rethinkcompliance Blog

Seit dem 18. März 2021 ist die Neufassung des Paragrafen 261 Strafgesetzbuch (StGB) in Kraft getreten und die Geldwäschestrafbarkeit erheblich ausgeweitet worden. Während die Vorgängerfassung die Geldwäschetatbestände explizit aufführte und ein Vortatenkatalog detailliert auflistete, was eine Vortat für eine Geldwäschehandlung darstellen konnte, steht mit der Novellierung des § 261 StGB nunmehr der „All-​Crime-Ansatz“ im Fokus.

#rethinkcompliance Blog

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre „Auslegungs- und Anwendungshinweise Besonderer Teil: Kreditinstitute“ (AuA BT für Kreditinstitute) am 08. Juni 2021 veröffentlicht. Das Konsultationspapier hierzu hatte die BaFin bereits im Januar 2021 veröffentlicht, um insbesondere den Verpflichteten die Möglichkeit zu geben, zu den einzelnen Punkten Stellung zu nehmen.

msg publikation

Übergeordnetes Ziel ist die strategische und planvolle Weiterentwicklung der IT des Bundes.

#rethinkcompliance Blog

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 08.06.2021 mit der Veröffentlichung der Auslegungs-​ und Anwendungshinweise für Kreditinstitute die gesetzlichen Pflichten für Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 GwG konkretisiert und gleichzeitig auferlegt, dass die in Ziffer 1 der AuA beschriebene Mittelherkunft bei Bartransaktionen abzuklären ist und die damit einhergehenden Prüf- und Dokumentationspflichten bis zum 08.08.2021 anzuwenden sind.

Haben Sie Fragen? Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.