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Neue EBA-Leitlinien verschärfen die Anforderungen an Sanktions-Compliance. Erfahren Sie, was ab Ende 2025 auf Finanzinstitute zukommt – und wie Sie sich jetzt strukturiert vorbereiten können.
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Wir unterstützen Sie bei Governance, Risikobewertung und technischer Umsetzung gemäß EBA-Standards
Mit den neuen EBA-Leitlinien steigen die regulatorischen Anforderungen an Finanzinstitute zur Umsetzung von EU- und nationalen Sanktionsmaßnahmen deutlich. Wir unterstützen Sie dabei, diese Vorgaben praxisnah, risikoorientiert und zukunftssicher in Ihre Prozesse und Governance-Strukturen zu integrieren.
Am 30. Dezember 2025 treten die verbindlichen Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) in Kraft. Ziel ist es, die Umsetzung von Sanktionsmaßnahmen in Finanzinstituten auf ein einheitlich hohes Niveau zu heben. Die Anforderungen gehen weit über technische Screening-Systeme hinaus und betreffen unter anderem die Unternehmensführung, Aufbau- und Ablauforganisation sowie Risikoanalysen.
Gefordert sind unter anderem:
Analyse Ihrer aktuellen Situation und Identifikation der Handlungsfelder zur Umsetzung der EBA-Leitlinien.
Konzeption klarer Verantwortlichkeiten, Rollen und Berichtslinien – auch im Zusammenspiel mit AML-Funktionen.
Erstellung risikoorientierter Gefährdungsanalysen auf Basis geografischer, kundenbezogener und produktspezifischer Faktoren.
Beratung bei Auswahl, Optimierung und Prüfung von Screening-Systemen zur Erfüllung regulatorischer Anforderungen.
Praxisnahe Schulungen für alle relevanten Funktionen – von der ersten Linie bis zur Geschäftsleitung.
Erstellung prüfungssicherer Dokumentation für interne und externe Kontrollinstanzen.
✔ Frühzeitige Umsetzung vor Inkrafttreten der Leitlinien
✔ Minimierung von Reputations-, Haftungs- und Sanktionsrisiken
✔ Nachhaltige Einbettung in Ihre bestehende Compliance-Organisation
✔ Branchenerfahrung aus Projekten mit Banken, Versicherern und Finanzdienstleistern
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